Viele der kleinen Flitzer fahren neuerdings an uns vorbei und es werden immer mehr. Denn seit dem 15. Juni 2019 ist in Deutschland ein neues Gesetz für den Straßenverkehr in Kraft getreten, namens „eKFV“ (Elektrokleinstfahrzeug Verordnung). Durch diese neue Verordnung entfällt in Deutschland die Führerscheinpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge.
Natürlich bringt eine neue Verordnung immer auch Regeln mit sich. Somit wurde die Maximalgeschwindigkeit für die E-Scooter auf 20 Km/h gesetzlich festgelegt, so wie das Mindestalter auf das 14. Lebensjahr.
Viele Fußgänger und Autofahrer fragen sich: Wo dürfen E-Scooter denn überhaupt fahren? Werden die kleinen Stadtflitzer eher als Mofa oder doch als Fahrrad gesetzlich behandelt?
Die „eKFV“ definiert ganz klar:
Und was ist mit einem Schutzhelm? Bei den großen „Geschwistern“ wie dem Roller und dem Motorrad besteht ganz klar eine Helmpflicht sowie weitere Sicherheitsausrüstung. Doch zum Erstaunen vieler, gibt es diese bei den E-Scootern nicht. Derzeit besteht weder Schutzkleidung noch eine Helmpflicht.
Wer die neuen Straßenflitzer fahren möchte, sollte jedoch einige Dinge beachten.
Denn wer einen eigenen E-Scooter nutzen möchte, sollte darauf achtgeben, dass es sich bei seinem Modell um einen E-Scooter mit der Bezeichnung der Allgemeinen Betriebserlaubnis „ABE“ handelt. Denn nur dann wird dieser E-Scooter auf den öffentlichen Straßen zugelassen. Dazu sei außerdem zu beachten, dass ein E-Scooter im Eigenbesitz versicherungspflichtig ist und man diesen schnellstmöglich anmelden sollte. Dies kann bei einem beliebigen Kfz-Versicherer beantragt werden, der den dazu gehörenden Aufkleber umgehend per Post zukommen lässt.
Die Preisklassen sind wie so oft bei Produkt-Neuheiten sehr unterschiedlich. Die E-Scooter gibt es in vielen Online Shops und Elektrofachgeschäften ab 200 € bis ca. 700 € zu erwerben und verfügen über die verschiedensten Gadgets wie Handyhalter, Bildschirme, besondere Reifen oder sonstige Extras.
Wer die E-Scooter dann doch eher nur für kleine Ausflüge oder kurze Strecken in der Innenstadt nutzen möchte, sollte sich doch lieber für die Leih-Variante entscheiden.
Auch diese gibt es von den unterschiedlichsten Herstellern. Dazu gibt es gerade in den Innenstädten viele Sammelstellen, an denen man sich einen dieser E-Scooter ausleihen kann und erst an seinem Ziel wieder abstellen muss. Somit ist man äußerst schnell von A nach B und recht flexibel unterwegs.
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Euch ein schönes Wochenende!
Euer Steve und Justin
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