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Kranksein und Arbeit - wasmitautos

Arbeitsunfähig? Krankmeldung? Auf der Arbeit Bescheid sagen? Wann genau? Erfahre hier mehr zum Thema Krankheit und Arbeit: was du tun darfst und welche Pflichten du hast. 

Du schleppst dich zur Arbeit: schniefend, heiser, frierend oder schwitzend. Und so richtig konzentrieren kannst du dich auch nicht mehr? Dein Akku ist morgens bereits halb leer? Viele Neulinge im Beruf oder der Ausbildung vermeiden oft in den ersten Monaten „wegen Krankheit“ auszufallen. Sie wollen persönliche Power beweisen und zeigen, dass die Arbeit stets Vorrang vor allem Anderen hat. Kennst du auch Kollegen, die sich damit brüsten, selbst in vielen Berufsjahren kaum Krankheitstage gehabt zu haben? Andere wiederum übertreiben, wenn sie schon beim kleinsten Zipperlein einen Grund sehen, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Wenn jemand krank zur Arbeit erscheint, kann dies aus fragwürdigem Pflichtbewusstsein oder Angst heraus entstehen. Und wenn sich jemand beim kleinsten Wehwehchen „krank meldet“ hat das sicherlich auch Gründe, die am Arbeitsplatz und in der inneren Einstellung desjenigen zu finden sind.

Wir möchten dir mit diesem Blog-Beitrag die häufigsten Fragen und wichtigsten Situationen beschreiben, die du im Falle einer Krankheit im Arbeitsleben berücksichtigen solltest.

 

Krank ist krank!

Hat zu dir jemand schon mal „Krank ist krank“ gesagt? Oder hast du diesen Satz zu Kollegen oder dem Chef sagen müssen? Der bekannte Ausspruch meint vor allem, dass du dich auskurieren solltest. Bedeutet, dass dein Chef es sich nicht leisten kann, dass du andere Kollegen oder gar Kunden ansteckst oder einschränkst. Darüber hinaus trägt dein Arbeitgeber die gesetzliche Fürsorgepflicht. Er muss darauf achten, dass du gesund auf der Arbeit erscheinst. Zudem gilt der Spruch „krank ist krank“ meist Kollegen, die man „zum Gesund werden zwingen muss“. Gemeint sind die „Nee, geht schon“-Kollegen, die auch krank noch weiterarbeiten wollen oder meinen, das tun zu müssen. Oder diejenigen, die viel zu früh und noch „halb krank“ wieder auf der Matte stehen.

Tatsächlich signalisiert „krank ist krank“ ja auch echten gesunden Team-Geist: „Wir machen das schon, werd´ du erstmal wieder gesund“. Sich auf Kollegen bei Krankheit verlassen zu können, trägt wie eine wirksame Medizin zum Gesund werden bei, weil du dir so am besten die notwendige Auszeit nehmen kannst. Und übrigens: Kunden sind auch nur Menschen, die in der Regel Verständnis haben, auch wenn mal Sachen liegen bleiben oder sich einiges verzögert. Wichtig ist natürlich eine gute Kommunikation miteinander, im Team untereinander und auch das der Kunde Bescheid weiß! Das rechtzeitig die Information an den Kunden kommuniziert wird, wer oder wann sich jemand um das jeweilige (Kunden-)Anliegen kümmern kann.

Wann muss ich mich krankmelden?

Vielleicht meinst du bisher, du musst dich erst ab dem 3. Krankheitstag krankmelden. Dies ist falsch. Das Gegenteil gilt: das Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 5 regelt den Zeitpunkt der Krankmeldung: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“

Von Anwälten wird „unverzüglich“ als vor Beginn der Arbeitszeit ausgelegt! Heißt konkret: wenn du um 6:00 Uhr morgens Arbeitsbeginn hast, solltest du bis spätestens kurz vor 6 beim Chef oder entsprechenden Vorgesetzten gemeldet haben, dass du deine Tätigkeit heute nicht ausführen kannst. Am besten natürlich auch früher. Beispielsweise wenn du am Abend zuvor einschätzen kannst, das du am nächsten Tag fehlen musst, melde dich nach Möglichkeit rechtzeitiger. Und am besten klärst du vorher, auf welchem Weg die Krankmeldung erfolgen darf. Grundsätzlich sind auch Krankmeldung per E-Mail zulässig.

Darf dein Arbeitgeber ab dem 1. Krankheitstag eine AU verlangen?

Ja! Denn das Gesetz zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelt nicht alles bis ins letzte Detail. Dein Arbeitgeber darf eine frühere Krankmeldung inklusive einer Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Diese abweichende Regelung wird in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Diese Ausnahmen sind legal und mächtiger als das Gesetz. Dein Chef darf mit deinem Arbeitsvertrag fordern, dass du bereits am ersten Tag einer Erkrankung einen Nachweis abzugeben hast. Hierfür gibt es auch keine Regelungen oder bestimmten Voraussetzungen. Er darf eine solche Regel ohne Grund festlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu das entsprechende Urteil bestätigt.

Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden?

Gesetzlich gilt: wenn ein Mitarbeiter länger als drei Tage krank ist, muss er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Die Krankmeldung muss nach dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also am 4. Tag beim Arbeitgeber eingegangen sein. Wenn du z. B. ab Montag wegen Krankheit ausfällst, dann muss die AU bis spätestens am Donnerstag bei deinem Arbeitgeber sein. Achtung: Das Wochenende zählt bei diesen Rechnungen mit!

 

Party machen trotz Krankschreibung?

Wenn du krank bist, heißt das nicht, dass du zu Hause im Bett liegen bleiben musst. Du darfst dein Zuhause verlassen. Je nach Erkrankung kann es ja durchaus förderlich sein, an der frischen Luft einen kleinen Spaziergang zu machen oder mit einem geeigneten Ausflug auch geistige Entspannung zu finden. Selbstverständlich gehören hierbei Parties oder ein anstrengendes Workout im Fitness-Center eher nicht zu den Maßnahmen zum Gesund werden.

 

Muss mein Chef wissen, welche Krankheit ich habe?

Vielleicht denkst du, du müsstest deinem Arbeitgeber begründen, warum du krank bist oder die Art der Erkrankung mitteilen. In den meisten Fällen ist das so nicht richtig. Du musst grundsätzlich deinem Vorgesetzten nicht mitteilen, welche Krankheit dich gerade arbeitsunfähig macht. Unter anderem ist das auch der Grund, warum auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die Ausfertigung für den Arbeitgeber) keine Diagnose-Codes abgedruckt sind, mit der dein Chef direkt wüsste, welche Diagnose dein Arzt gestellt hat.

Achtung: Einige irren sich jedoch und glauben, man müsste dem Arbeitgeber die Krankheitsform überhaupt nie mitteilen. Hier gelten Ausnahmen: nämlich dann, wenn deine Krankheit für die betrieblichen Abläufe eine Rolle spielt. Das gilt zum Beispiel, wenn du eventuell bereits Kollegen angesteckt hast oder der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für eine mögliche weitere Ansteckung treffen müsste.

Wenn dein Arbeitgeber daran zweifelt, das du tatsächlich arbeitsunfähig bist und dieses begründen kann, darf er dich zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) schicken, um dich dort untersuchen zu lassen.

 

Darfst du trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten?

Trotz Krankmeldung arbeiten? Du hast einen „gelben Schein“ (AU / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und fühlst dich nach 1 – 2 Tagen wieder fit? Deine Krankmeldung ist aber ausgestellt für mehrere weitere Tage? Darfst du dann wieder arbeiten? Die Antwort lautet: Grundsätzlich darf man trotz Krankmeldung arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Du darfst während der Krankmeldung arbeiten. Dein Arzt hat bei der Ausstellung der AU lediglich geschätzt, wie lange dein Gesund werden dauern wird bzw. wie lange du arbeitsunfähig bist. Wichtig ist aber, dass dein Arbeitgeber von dir persönlich die Information bekommt, dass du wieder arbeiten möchtest. Er muss dann einschätzen, ob er deinen Wunsch akzeptieren kann und zustimmen. Denn er trägt letztendlich die Verantwortung in Form einer gesetzlichen Fürsorgepflicht. Wenn er dich wieder einsetzt und du dadurch weiter oder wieder erkrankst, kann er juristisch belangt werden. Deshalb wird er dich im Zweifel bitten, nochmal zum Arzt zu gehen und bestätigen zu lassen, dass du wieder vollkommen gesund bist.

So etwas wie eine „Gesundschreibung“ gibt es in diesem Fall aber nicht. Und du bist auch nicht dazu verpflichtet, früher wieder deine Arbeit aufzunehmen.

Besonders bei ansteckenden Krankheiten ist es aber sinnvoll, weiter zu Hause zu bleiben, auch wenn du dich eigentlich schon wieder gesund fühlst. Um die Arbeitskollegen nicht anzustecken und um Wiederholung der Krankheit weitgehend ausschließen zu können.

 

Was ist im Team „krank“?

Wie mit dem Thema Krankheit auf der Arbeit umgegangen wird, ist oft sehr individuell.

Ein Team-Meeting oder firmenspezifische Vorgaben können für klare Vereinbarungen sorgen, auf welche Art und Weise – insbesondere bei längeren Krankheitsfällen – die laufenden Arbeitsaufgaben im Team aufgefangen werden oder sonstige Verantwortungen „fair-teilt“ werden.

Hier ist an die gegenseitige Fürsorge oder auch an verschiedene Erwartungen untereinander zu erinnern. Eine Krankheit kann unterschiedliche Hintergründe haben. Krank sein, gesund werden und die Fürsorgepflicht sich selbst sowie dem Arbeitgeber und dem Team gegenüber, sind oft sensible Bereiche, die man gemeinsam einordnen sollte, bevor oder falls daraus Konflikte entstehen.

Hinweis: Dieser Blog-Beitrag dient lediglich einem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine rechtsverbindliche individuelle Formatierung oder Rechtsberatung dar! Somit verstehen sich alle Beschreibungen zum Thema ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Gesundheit! Euer Steve

 

Bildquelle: intern / Autoberufe.de