Früher war vieles anders, aber nicht alles besser. Arbeitskleidung zum Beispiel. Heute sprechen wir von professioneller Workwear oder Workfashion. Gucken wir uns die heutige Arbeitsbekleidung an: sie ist längst nicht mehr nur funktionales und strapazierfähiges Arbeitsmaterial.
Auch in der Kfz-Welt gibt es einige Anforderungen zu beachten, dennoch ist auch die Kfz-Workwear mit der Zeit sehr modisch und individuell geworden. In einigen Fällen gibt es natürlich Kompromisse. Im Kfz-Gewerbe ist es üblich, dass das Kfz-Team die gleichen Farben oder Designs trägt.
Ob im Kfz-Gewerbe oder im medizinischen Bereich, in vielen Handwerken und diversen beruflichen Aktivitäten kommt Schutzkleidung zum Einsatz. Diese soll Gefahren vorbeugen, die mit der Tätigkeit verbunden sein können.
So zahlreich die Gefahrenquellen sind, so vielseitig ist auch die Auswahl an Kleidung, die für die spezifischen Tätigkeiten ausgewählt werden kann. Egal ob du einen Helm tragen musst oder eine Schutzbrille, dein Arbeitgeber muss stets für deine Sicherheit sorgen. Und das ist im Arbeitsschutzgesetz genau festgeschrieben. Dein Arbeitgeber kann sich hier also an entsprechenden Gesetzen und Vorgaben orientieren und muss diese einhalten und bei einer Prüfung nachweisen können. Anderenfalls würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen und müsste mit einem Bußgeld rechnen.
Die Gesetze regeln Vorgänge, Prozesse oder Aktivitäten, die z.B. mit der Hygiene zu tun haben oder Vorschriften geben, damit Unfälle vermieden werden können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber u.a. Schutzkleidung bei riskanten Tätigkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).
Dein Arbeitgeber muss dir eine Einweisung zur Benutzung der Schutzkleidung geben und auch für die Kosten der Reinigung oder Reparatur aufkommen.
Immer funktionsfähig: Deine Schutzkleidung muss jederzeit voll funktionsfähig und ohne Schäden sein! Spezielle Servicedienste können dafür sorgen, dass die kaputte oder abgenutzte Kleidung gereinigt oder instandgesetzt wird.
Wenn dein Arbeitgeber anordnet, dass du Schutzkleidung ordnungsgemäß tragen und einsetzen musst, dann bist du dazu verpflichtet. (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Wenn du dich an Vorgaben nicht halten möchtest, hast du bei einem Unfall das Risiko, das die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden nicht oder nur teilweise übernehmen wird!
Dann übernimmt zwar deine Krankenkasse die Behandlungskosten, aber Leistungen wie etwa eine Berufsunfähigkeitsrente können bei einer solchen Pflichtverletzung seitens der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen verweigert werden. Wenn dein Chef merkt, dass du dich nicht an seine Anweisungen hältst, kann er dich abmahnen. Das hat weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen und kann bis zur Entlassung führen.
Auch ohne besondere gesetzliche Vorgaben, kann dein Arbeitgeber mit dir vereinbaren, welche Bekleidung im Betrieb bzw. an deinem Arbeitsplatz zu tragen ist. Deine Vorgesetzten können daran interessiert sein, dass euer Unternehmen über die Kleidung einheitlich dargestellt wird. Auch kann er auf ein sauberes gepflegtes Erscheinungsbild, für eine positive Außenwirkung, entsprechenden Wert legen. Im Übrigen wirst du selbst wahrscheinlich gleiche oder ähnliche Interessen zum „Arbeitslook“ haben, oder?
Die Vereinbarungen zur Kleiderordnung können in deinem Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt werden. Wenn es bei euch eine Regelung gibt, bist du verpflichtet, die Arbeitskleidung (je nach Vorgaben) während deiner Arbeitszeit zu tragen.
Eine Möglichkeit ist auch, dass eine Kleiderordnung mit besonderen Vorgaben für Beschaffenheit oder Stil (Dresscode) der Bekleidung gemacht werden. In den meisten Fällen kannst du die Kleidung selbst besorgen oder dein Arbeitgeber stellt die Kleidung zur Verfügung und dies wird z.B. mit dem Gehalt verrechnet. In diesem Fall bekommst du dann ein sogenanntes Kleidergeld.
Sofern es besonderen Vereinbarungen nicht widerspricht, ist es grundsätzlich zulässig, dass du dich an den Kosten für die Berufs- und Arbeitskleidung beteiligen musst.
Dazu schreibt der Gesetzgeber: Wenn du (Berufs-)Kleidung aus reinem Eigeninteresse trägst, um deine „Privat“-Kleidung zu schonen, musst du diese grundsätzlich selbst finanzieren. Wenn dein Arbeitgeber eine bestimmte Dienstkleidung vorschreibt, kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass du dich anteilig an den Kosten beteiligst, auch wenn die Kleidung außerhalb der Arbeitszeit getragen werden kann. Allerdings müssen die Kosten im Verhältnis zu deinem Gehalt stehen! Auch das ist im Falle des Falles vom Bundesarbeitsgericht geregelt.
Bist du mit robuster und schicker Arbeitskleidung ausgestattet? Ob Arbeitshosen, Westen oder Jacken: wie du hier im Artikel lesen kannst, gibt in den meisten Betrieben ganz klare Vorgaben. Es ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Marketings und eben auch eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Gute Laune und gute Fahrt,
Euer Steve