Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.wasmitautos.com/ veröffentlichten Website der Wirtschaftsgesellschaft des Kraftfahrzeuggewerbes mbH (WG) im Auftrag der Initiative “AutoBerufe – Zukunft durch Mobilität”.
Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir bemühen uns unsere Websites und mobilen Anwendungen gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientieren wir uns an der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.09.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
PDF:
Die PDF-Dateien und Formulare auf dieser Internetseite werden noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt. Wir sind bemüht neue PDF-Dateien in Zukunft barrierefrei anzubieten.
Leichte Sprache:
Die Informationen auf https://www.wasmitautos.com/ werden zurzeit noch nicht in Leichter Sprache angeboten.
Gebärdensprache:
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
WCAG 1.1.1
Einige Bilder haben keine oder unzureichende Alternativtexte.
WCAG 1.2.3 und 1.2.5
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Videos auf der Website haben keine Audiodeskription oder Volltextalternative.
WCAG 1.3.1
Die HTML-Struktur und Syntax sind teilweise unzureichend, was möglicherweise zu Problemen bei der Nutzung mit Screenreadern führen kann.
WCAG 1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist noch nicht identifizierbar.
WCAG 1.4.1
Bei Links ist die Farbe zur Zeit einziger Informationsträger
WCAG 1.4.3
Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf.
WCAG 1.4.4
Nicht alle Texte sind bei einer Vergrößerung von 200% lesbar.
WCAG 2.1.1.
Semantische HTML-Tags sind nicht in allen Bereichen definiert.
WCAG 2.4.1
Einige Bereiche können nicht übersprungen werden.
WCAG 2.4.5
Es gibt keine alternativen Zugangswege.
WCAG 2.4.6
Überschriften und Label beschreiben nicht immer Thema oder Zweck.
WCAG 3.3.1
Fehlermeldungen sind nicht überall in Textform vorhanden.
WCAG 3.3.2
Label enthalten nicht immer Eingabehinweise.
WCAG 4.1.1
ARIA-Attribute fehlen oder sind nicht korrekt implementiert.
WCAG 4.1.2 (Name, Rolle, Wert)
Links mit unklaren oder redundanten Beschriftungen.
WCAG 2.4.4 (Link und Zweck)
Linktexte sind nicht immer verständlich.
Wir sind bestrebt, ein barrierefreies Angebot baldmöglichst umzusetzen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.09.2025 erstellt und zuletzt am 16.12.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.wasmitautos.com aufgefallen? Dann nutzen Sie gern die Funktion „Barriere melden“. Diese Funktion finden Sie auch in der Footernavigation jeder Seite. Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie können uns gern per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:
Wirtschaftsgesellschaft des Kraftfahrzeuggewerbes mbH
Initiative “AutoBerufe – Zukunft durch Mobilität”
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
Tel.: 02 28 / 91 27 – 0
Fax: 02 28 / 91 27 – 151
E-Mail: helloatwasmitautos.com , informationatautoberufe.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter http://www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an infoatschlichtungsstelle-bgg.de.