Was muss ich über die Ausbildung wissen?

Du interessierst dich für eine Ausbildung in einem der AutoBerufe und hast noch viele Fragen dazu? Wir haben Antworten für dich!

Du fragst dich vielleicht “Wie lange dauert denn die Ausbildung?”, “Warum muss ich wieder in die Schule?”, “Was kann ich verdienen?”, “Wie laufen die Prüfungen ab?”.
Hier findest du Antworten auf deine Fragen zur Ausbildung. 😊

Und falls noch etwas unklar bleiben sollte, schreib uns gerne: hello@wasmitautos.com.

 

1. Was ist eine duale Berufsausbildung?

Die duale Ausbildung in Deutschland ist für viele andere Länder ein Vorbild für eine qualifizierte Berufsausbildung von jungen Menschen. Das duale Ausbildungssystem gibt es schon seit 1969. Seitdem hat sich viel verändert, denn die Ausbildungsordnungen aller 324 Ausbildungsberufe werden regelmäßig überarbeitet, d. h. den aktuellen Anforderungen der Ausbildungsbranchen und der Berufe angepasst. Damit werden in Deutschland aktuelle und moderne Berufsbilder sichergestellt.

 

Bei der dualen Ausbildung wechseln sich Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb und Theoriephasen in der Berufsschule ab, bauen aufeinander auf und ergänzen sich. Nach der Hälfte der Ausbildungszeit gibt es eine Zwischenprüfung (Teil 1 der Gesellenprüfung). Bei den Kfz-Mechatronikern (m/w/d) heißt diese Zwischenprüfung „gestreckte Gesellenprüfung“, bei der bereits ein Teil auf die Abschlussprüfung (Teil 2 der Gesellenprüfung) angerechnet wird. Eine gute Zwischenprüfung lohnt sich in diesem Fall doppelt. 😊

 

Am Ende der Ausbildungszeit steht die finale Abschlussprüfung an. Hier gibt es einen theoretischen und einen praktischen Teil. Bei den Automobilkaufleuten ist dies z. B. eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Mit der Abschlussprüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit geprüft, um den Beruf ausüben zu dürfen. Ein echter Meilenstein auf deinem Karriereweg!

2. Arbeiten und Schule – wie geht das?

Deine Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: in deinem Ausbildungsbetrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie). In der Berufsschule erlernst du die theoretischen Grundlagen, welche du bei der Arbeit in deinem Ausbildungsbetrieb in der Praxis anwenden kannst. 

 

Die Ausbildungsordnung regelt die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan die Ausbildung in der Berufsschule.

Die Ausbildungsordnung beinhaltet unter anderem:

  1. die offizielle Bezeichnung des Ausbildungsberufs, z. B. Kfz-Mechatroniker Personenkraftwagentechnik (m/w/d)
  2. die Ausbildungsdauer
  3. die Zielsetzung
  4. eine Beschreibung des Berufsbildes
  5. Regelungen zur Zwischen- und Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
  6. den Ausbildungsrahmenplan

 

Deine Ausbildung an der Berufsschule richtet sich immer nach landeseinheitlichen Lehrplänen. Diese sind vom Landesschulministerium veröffentlicht worden. Diese Rahmenlehrpläne sind dafür da, dass du in einem bestimmten Zeitraum die notwendigen Inhalte beigebracht bekommst. Dafür sorgen die genannten Stundentafeln. Diese sind in drei Bereiche eingeteilt:

  • den fachtheoretischen, auch berufsbezogenen Lernbereich
  • den allgemeinbildenden, auch berufsübergreifenden Lernbereich
  • den Differenzierungsbereich, sprich den Stützunterricht

 

Der Unterricht erfolgt meist in Teilzeitform. Das heißt, du gehst wöchentlich jeweils ein oder zwei Tage in die Berufsschule. Hier lernst du täglich etwa acht Stunden. Teilweise wird auch Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass du in Wochenblöcken zur Berufsschule gehst, z. B. eine Woche Schule, eine Woche Betrieb.

 

Der Schulbesuch ist Pflicht

Nach dem Schulgesetz bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das heißt, dass du bis zum Abschluss der Berufsausbildung den Unterricht besuchen musst. Insgesamt verbringst du etwa 480 Stunden jährlich in der Berufsschule. Ausnahmen gibt’s aber immer: Wenn du schon älter als 21 Jahre bist, besteht keine Verpflichtung mehr, die Berufsschule zu besuchen. Ratsam ist es aber auf jeden Fall, denn sonst fehlt dir eine wichtige Säule der Ausbildung.

Der Rahmenlehrplan regelt den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und enthält beispielsweise folgende Punkte:

  1. Angaben zu dem Bildungsauftrag der Berufsschule
  2. didaktische Grundsätze des Unterrichts
  3. Zielsetzungen des Unterrichts
  4. Inhalte, die vermittelt werden

3. Wie lange dauert eine duale Berufsausbildung?

Je nach Ausbildungsberuf dauert deine Ausbildung 3 oder 3,5 Jahre. Als Kfz-Mechatroniker (m/w/d)  lernst du 3,5 Jahre. Das gilt für alle 5 Schwerpunkte.
Automobilkaufleute lernen dagegen 3 Jahre.

Die Länge der Ausbildung kannst du in der Ausbildungsordnung nachlesen. Dies ist festgeschrieben und vorgeschrieben. Sie kann nicht einfach verändert werden, allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit zu stellen.

 

4. Kann ich die Ausbildung verkürzen? 

Die Ausbildungszeit kann verkürzt oder in bestimmten Fällen verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Dein Ausbildungsbetrieb muss damit natürlich einverstanden sein.

Voraussetzungen für eine Verkürzung






5. Was verdiene ich in der Ausbildung?

Natürlich wird eure Arbeit in der Ausbildung auch entlohnt. Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten die sogenannte Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich meistens nach tariflichen Vereinbarungen und ist abhängig von der Branche, dem Ausbildungsbereich (z. B. Handwerk, Industrie und Handel) und häufig von der Region bzw. dem Bundesland.

Kfz-Mechatroniker (m/w/d)


1. Ausbildungsjahr
821 bis 1.006 €

2. Ausbildungsjahr
852 bis 1.065 €

3. Ausbildungsjahr
896 bis 1.154 €

4. Ausbildungsjahr
948 bis 1.222 €

Automobilkaufmann (m/w/d)


1. Ausbildungsjahr
813 bis 892 €

2. Ausbildungsjahr
843 bis 935 €

3. Ausbildungsjahr
893 bis 1.011 €

Stand: Februar 2023 | Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Die Angaben dienen lediglich der Orientierung. Forderungen können nicht abgeführt werden.

 

 

6. Welche Rechte habe ich in der Ausbildung?

Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags haben beide Ausbildungspartner:innen Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Du als Azubi hast diese und dein Ausbildungsbetrieb natürlich auch.

 

 

Deine Rechte in der Ausbildung:

  1. Deine Ausbilder:innen müssen dafür Sorge tragen, dass du als Azubi das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen kannst.
  2. Du hast das Anrecht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  3. Dir steht bezahlter Urlaub zu.
  4. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Zeugnis.

Als Azubi musst du dir natürlich Mühe geben, die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des angestrebten Berufs zu beherrschen. Deshalb hast du auch Pflichten in deiner Ausbildung.

Du verpflichtest dich während der Ausbildung

  1. die dir im Rahmen deiner Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
  2. regelmäßig und pünktlich an der Arbeitsstelle bzw. in der Berufsschule zu erscheinen,
  3. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die du nach § 15 BBiG freigestellt wirst,
  4. den Weisungen zu folgen, die dir im Rahmen der Berufsausbildung erteilt werden,
  5. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den dir übertragenen Arbeiten zu verwenden,
  6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Weitere Rechte für dich ergeben sich aus den Pflichten des Ausbildungsbetriebes.

Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet,

 

  • dir in der vorgesehenen Ausbildungszeit die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist,
  • dich selbst auszubilden oder einen persönlichen und fachlich geeigneten Ausbilder (m/w/d) ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dir jeweils bekannt zu geben,
  • dir kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind,
  • dich zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und diese durchzusehen,
  • dich charakterlich zu fördern sowie sittlich und körperlich nicht zu gefährden,
  • dir nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind.

 

Die Rechte und Pflichten findest du übrigens im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz .

 

7. Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?

Der Berufsausbildungsvertrag muss in schriftlicher Form vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Mit Abschluss des Vertrags erkennen Ausbildende und Auszubildende ihre jeweiligen Rechte und Pflichten an. Der Ablauf der Ausbildung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt.

 

Ein Ausbildungsvertrag kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund oder wenn der/die Azubi die Ausbildung aufgegeben hat bzw. eine andere Berufstätigkeit erlernen will.

 

Der Ausbildungsvertrag endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung. Nimmt man am folgenden Tag die Arbeit im Betrieb auf, ohne dass dem widersprochen wird, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als vereinbart, wofür die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) schützt Jugendliche unter 18 Jahren. Es unterscheidet in § 2 zwischen Jugendlichen und Kindern. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Wer 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Jugendliche:r.

 

Die Hauptregelungen des JArbSchG sind das Verbot von Kinderarbeit, ein verstärkter Arbeitsschutz für Jugendliche, partielle Beschäftigungsverbote, ein erhöhter Urlaubsanspruch und eine besondere gesundheitliche Betreuung.

 

Das JArbSchG soll dich als jungen Menschen bzw. Azubi unter 18 Jahren vor Überforderungen am Arbeitsplatz schützen. In dem Gesetz sind z. B. folgende Punkte geregelt:

 

  • die wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten
  • gefährliche Arbeiten
  • Freizeit, Ruhe- und Nachtpausen 
  • Jahresurlaub
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

 

8. Wer muss zur überbetrieblichen Ausbildung?

Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder:innen und Auszubildende nehmen ständig zu, da die rasche technische Entwicklung Einfluss auf den Lernstoff nimmt: Er wird immer umfangreicher und komplexer.

 

Damit Kfz-Mechatroniker:innen alle Techniken und Technologien kennenlernen und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ausweiten können, gibt es zusätzlich zu der dualen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule die überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren des Kfz-Gewerbes. Dies ist auch fester Bestandteil der technischen Ausbildung.

3 Fakten zur überbetrieblichen Ausbildung

  1. In der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d) gibt es in den 3,5 Jahren zehn Wochen überbetriebliche Unterweisung.
  2. 4 Wochen davon sind für das 1. Ausbildungsjahr vorgeschrieben, die restlichen sechs Wochen werden individuell auf die restliche Ausbildungszeit verteilt.
  3. Überbetriebliche Ausbildung findet deutschlandweit in den Berufsbildungszentren des Kfz-Gewerbes statt.

9. Warum muss ich ein Berichtsheft führen?

Als Azubi bist du dazu verpflichtet, den Ausbildungsnachweis – auch Berichtsheft genannt – gewissenhaft zu führen. Deine Ausbilder:innen sind verpflichtet, dich daran zu erinnern. Ebenso ist dein Ausbildungsbetrieb dafür zuständig, dein Berichtsheft regelmäßig zu kontrollieren.

 

Ein vollständiges Berichtsheft ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Prüfer:innen können dir zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung, sofern diese vorgesehen ist, Fragen zu dem Inhalt deines Berichtshefts stellen.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein solches Berichtsheft zu führen. Du kannst es per Hand oder digital schreiben. Manche Ausbildungsbetriebe nutzen bestimmte Programme oder Apps, die dir die Arbeit erleichtern. Frage in deinem Betrieb nach, was die gängige Methode ist.

 

Da das Kfz-Gewerbe sehr modern und zukunftsweisend unterwegs ist, gibt es natürlich auch ein digitales Berichtsheft. Dies wird von den Ausbildungsjournalen autoFACHMANN (Kfz-Mechatroniker (m/w/d)) und autoKAUFMANN (Automobilkaufmann (m/w/d)) angeboten.

 

Nach dem Deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5 Absatz 2 Ziffer 7).

 

10. Es ist soweit: Vorbereitung auf die Prüfung

Die Zeit vergeht wie im Flug und schon ist deine Ausbildung zu Ende. Jetzt heißt es: Prüfungen gut bestehen!

 

Auch wenn dir Teil 2 der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung am Anfang der Ausbildung noch weit entfernt scheint – die Vorbereitung darauf beginnt bereits am ersten Tag. Damit du die gewünschten Prüfungsergebnisse erzielst, brauchst du das Fachwissen und die Unterstützung von deinen Ausbildern:innen. Ob als Expert:innen für Prüfungsverordnungen oder als Ratgeber:innen – das Wissen deiner Ausbilder:innen ist für dich Gold wert.

 

Bei den Kfz-technischen Berufen spricht man von der Gesellenprüfung und diese erfolgt in zwei Teilen:

Teil 1 der Gesellenprüfung

  • Beinhaltet ein situatives Fachgespräch und die Verknüpfung der praktischen Arbeitsaufgaben mit schriftlichen Aufgabenstellungen.
  • Der Teil 1 entspricht der Zwischenprüfung und fließt in die Abschlussprüfung ein.
  • Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 35 % in die Endnote ein.

Teil 2 der Gesellenprüfung

  • Beinhaltet die Simulation eines Kundenauftrags (praktische Arbeitsaufgaben, situative Fachgespräche und drei schriftliche Prüfungsbereiche).
  • Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 65 % in die Endnote ein.

 

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

Damit sich Azubis intensiv vorbereiten können, werden z. B. von der Vogel Communications Group Unterlagen, Bücher und digitale Medien zur Prüfungsvorbereitung angeboten.

  • Bei den technischen Ausbildungsberufen erscheinen Medien zur Prüfungsvorbereitung „autoFACHMANN“ für die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Mehr dazu http://www.autofachmann.de
  • Bei den kaufmännischen Ausbildungsberufen erscheinen Medien zur Prüfungsvorbereitung „autoKAUFMANN“ für die Abschlussprüfung. Mehr dazu http://www.autokaufmann.de

 

Auch nach der Ausbildung unterstützen dich autoFACHMANN und autoKAUFMANN mit Unterlagen, Fachbüchern und digitalen Medien für deine Weiterbildung z. B. Kfz-Servicetechniker , Meister , ÜLU-Kurse oder Betriebsführung.

 

Dein Ausbildungsbetrieb kann dich auch bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen. Bitte deinen Betrieb gern um Hilfe, sollte dir dieser nicht automatisch entgegenkommen.

So kann dich dein Betrieb unterstützen:

  1. Regelmäßig den Kenntnisteil des autoFACHMANN bzw. autoKAUFMANN kontrollieren.
  2. Prüfungsmodalitäten erläutern.
  3. Rechtzeitig auf Prüfungstermine hinweisen.
  4. Gemeinsam einen Übungsplan zu relevanten Aufgaben erstellen.
  5. Sich bei der zuständigen Kfz-Innung, Kammer und Berufsschule informieren, ob Themen eingegrenzt oder ein Prüfungsschwerpunkt gesetzt wird.
  6. Die praktische Prüfung mit deinen Ausbilder:innen üben.
  7. Andere Azubis oder auch Gesell:innen einbeziehen, deren Prüfung noch nicht so weit zurückliegt.
  8. Vielleicht kann dein Betrieb dich vor der Prüfung freistellen, damit du dich voll und ganz auf die Vorbereitung konzentrieren kannst.

Ausbildung zum Automobilkaufmann (m/w/d)

Von Kundenberatung bis Buchführung, von Projektmanagement bis Serviceleistungen

Ausbildung zum Automobilkaufmann (m/w/d)

Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d)

Du beherrschst elektronische Prüfsysteme, digitale Bordnetze und natürlich den Schraubenschlüssel.

Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d)

Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d)

Instandsetzung, Herstellung, Lackierung, Fahrzeugelektrik und Fahrzeugelektronik sind deine Spezialität.

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Sichere Zukunftsbranche

Kfz-Berufe halten unsere Welt in Bewegung - erfahre, warum die Branche für die Zukunft gewappnet ist.

Ausbildung im Kfz-Gewerbe